Der Weg zurück in die Kirche


Schienenkreuzung Die Kirche freut sich über jede Rückkehr!
Die Zugehörigkeit zur Kirche beginnt mit der Taufe. Die Kirche versteht die Taufe als Geschenk Gottes, als sakramental, das heisst zeichenhaft begründete Gemeinschaft mit Gott und der Gemeinschaft der Glaubenden. Diese Art der Gemeinschaft ist auch der wesentliche Unterschied zur Mitgliedschaft beispielsweise in einem Verein.

Ein so genannter Kirchenaustritt kann von ganz unterschiedlicher Qualität sein. So kommt es vor, dass Menschen die kirchliche Gemeinschaft hinter sich lassen, weil sie sich über die Kirche oder einzelne Kirchenglieder geärgert haben. Es geschieht auch, dass Menschen den Glauben verlieren, sich anders orientieren, und mit der Erklärung des Kirchenaustritts einen letzten Schritt tun, um anzuzeigen, dass sie nicht mehr zur Gemeinschaft der Kirche gehören wollen.
Für die Kirche ist ein solcher Austritt in jedem einzelnen Fall schmerzlich. Sie muss sich dabei fragen, ob und wie sie selber etwa durch Verärgerung über Vertreter der Kirche daran mitschuldig ist.
Sie respektiert die persönliche Entscheidung, hält aber auch die Tür zur Rückkehr immer offen! Diese Offenheit ist ihr von Christus selber in seinem "Gleichnis vom guten Vater" (Lk 15, 11-32) vorgegeben worden.

Deshalb ist es für die Kirche, das Bistum und die Gemeinde eine Freude, wenn jemand zurückkommt, der die Glaubensgemeinschaft verlassen hatte.

Wie sich ein Kirchenaustritt auswirkt
Nicht jeder Kirchenaustritt bedeutet auch eine Absage an den Glauben. Trotzdem schränkt ein Austritt die Teilnahme am Leben der Glaubensgemeinschaft stark ein.
Zwar fällt die Pflicht zur Kirchensteuer weg, aber gleichzeitig auch das Recht zum Empfang der Sakramente oder das Recht, Ämter und Dienste in der Kirche zu übernehmen und auszuüben (zum Beispiel das Patenamt bei Taufe und Firmung oder liturgische Aufgaben im Gottesdienst).
Auch ist es unter bestimmten Umständen denkbar, dass nach dem Tod eines Menschen, der die Gemeinschaft der Kirche verlassen hat, ein kirchliches Begräbnis nicht möglich ist. Eine unwiderrufene Entscheidung müsste respektiert werden.
Immer gilt aber: Die Tür zur Rückkehr in die Kirchengemeinschaft bleibt offen!

So führt der Weg zurück zur Kirche
Der Weg zurück in die Kirche führt über den für den Wohnort zuständigen Pfarrer.
Natürlich kann man sich auch an einen anderen Priester seines Vertrauens wenden. Es empfiehlt sich, einen Gesprächstermin zu vereinbaren. In dem Gespräch werden vor allem folgende Fragen geklärt:
  • Aus welchem Grund ist seinerzeit der Kirchenaustritt erfolgt und war damit auch die Aufgabe des Glaubens verbunden?
  • Aus welchem Grund wird eine Wiederaufnahme gewünscht?
  • Ist die betreffende Person entschlossen, ihren Glauben wieder zu praktizieren?
In dem Gespräch können offene Fragen und mögliche Schwierigkeiten besprochen und geklärt werden.
Der Pfarrer erfragt schließlich beim Bischof die Erlaubnis zur Wiederaufnahme.

So geschieht die Wiederaufnahme
Wenn einer Wiederaufnahme nichts mehr im Wege steht und alle Fragen geklärt sind, findet diese im Rahmen einer kleinen, schlichten Feier statt. Damit soll auch die Freude über die Rückkehr in die Gemeinschaft unterstrichen werden.

An der Feier nehmen der Pfarrer und, wenn gewünscht, auch weitere Personen teil. Durch das Ablegen des Glaubensbekenntnisses wird der Wille bekundet, wieder ganz zur Kirche zu gehören. Darauf erklärt der Priester im Auftrag des Bischofs die Wiederaufnahme.

Weitere Informationen
Weitere Auskünfte sind erhältlich in den katholischen Pfarrämtern oder über das Bischöfliche Generalvikariat. Dort gibt es auch Informationen zum Thema "Kirchensteuer", das für viele der Anlass ist, aus der Kirche auszutreten.

Anschrift:
Bischöfliches Generalvikariat Osnabrück
Domhof 12
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 318-220
Telefax: 0541 318-213